Gerade, wenn interne Stellenausschreibungen auf Verlangen des Betriebsrates vorgenommen werden, der Arbeitgeber aber innerhalb der Firma kein Potenzial für die Besetzung einer Vakanz sieht, kann es vorkommen, dass seitens des Unternehmens an der ein oder anderen Regel gedreht wird.
Zum Beispiel, indem das Anforderungsprofil in der internen Stellenausschreibung noch einmal deutlich zugespitzter ausfällt, als bei der externen Ausschreibung. Der Hintergedanke: So lässt sich vielleicht der eine oder andere Bewerber von dem Verfassen einer internen Bewerbung abschrecken.
Hier hat der Gesetzgeber aber gegen eine Ungleichbehandlung von externen und internen Bewerbern vorgesorgt. Verstößt ein Arbeitgeber gegen die geltenden Regularien, kann der Betriebsrat die Zustimmung zu der Einstellung eines externen Bewerbers verweigern, was für einen Arbeitgeber durchaus schmerzhaft sein kann.