- Update der Jahre 2020 & 2021
- Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
- Arbeitszeugnis: Die verschiedenen Arten
- Wer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
- Geheimcodes der Personaler: Die Sprache in einem Zeugnis
- Welche Bereiche und Fähigkeiten sollten bewertet werden?
- Die Abschlussformulierung
- Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
- Klage vor dem Arbeitsgericht
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Für die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gibt es klare Richtlinien, die ein Arbeitgeber einhalten muss. Was dabei zu beachten ist.
Update der Jahre 2020 & 2021
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört zur ausführlichsten Variante eines Arbeitszeugnisses. Die geleistete Arbeit, die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen fließen in die Bewertung mit ein. Damit steht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis im Kontrast zum einfachen Arbeitszeugnis, welches lediglich Informationen über den Tätigkeitszeitraum und die Art der Tätigkeit wiedergibt. Wenn einer Ihrer Mitarbeiter das Unternehmen aus betrieblichen Gründen oder auf eigenen Wunsch hin verlässt, wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis fällig. Jede/r Arbeitnehmer*in hat Anspruch auf diese Form des Zeugnisses, wenn er oder sie das Unternehmen verlässt.
Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, dass Zeugnis von sich auszustellen. Allerdings pflegen die meisten Firmen diese Praxis dennoch. Scheidende Mitarbeiter sollten dieses Thema jedenfalls rechtzeitig ansprechen und sich das Arbeitszeugnis zunächst als Entwurf ausgeben lassen. Auf diese Weise kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gegengecheckt werden. Ob die erbrachten Leistungen fair bewertet und vollständig wiedergegeben wurden, kann so leicht überprüft werden. In ein qualifizierten Arbeitszeugnis im Jahr 2020 werden Leistung, Know-how, Arbeitsstil und Erfolge bewertet. Im Jahr 2021 wird sich der Inhalt des Arbeitszeugnisses vermutlich nicht ändern.
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Wer sich näher mit dem Thema Arbeitszeugnis auseinandersetzt, wird schnell merken: Die Sache ist kompliziert! Das beginnt schon damit, dass Arbeitszeugnis nicht gleich Arbeitszeugnis ist. Es gibt nämlich verschiedene Arten:
- Zwischenzeugnis
- Einfaches Arbeitszeugnis
- Qualifizierte Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis: Die verschiedenen Arten
Worin unterscheiden sich diese? Während das Zwischenzeugnis ähnlich ausführlich wie das qualifizierte Arbeitszeugnis ist, wird es aber zu einem anderen Zeitpunkt und aus einem anderen Grund ausgestellt.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist zum Beispiel dann fällig, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt – aus betrieblichen Gründen oder eigener Motivation. Das Zwischenzeugnis wird dagegen während eines weiter bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt.
Dann zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter in Elternzeit geht oder von einer Funktion zu einer anderen wechselt. Auf diese Weise können die bisher erbrachten Leistungen dokumentiert werden.
Bei qualifiziertem Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis handelt es sich um die ausführlichste Variante eines Arbeitszeugnisses. Hierin bewertet der Arbeitgeber die geleistete Arbeit, die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers. Im Gegensatz dazu gibt ein einfaches Arbeitszeugnis nur Informationen über den Tätigkeitszeitraum und die Art der Tätigkeit wieder. Punkt.
Wer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn er das Unternehmen verlässt. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, das Dokument von sich aus zu erstellen. Wobei die meisten Unternehmen diese Praxis aber dennoch pflegen. Nichtsdestotrotz sollten scheidende Mitarbeiter das Thema rechtzeitig ansprechen und ausdrücklich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten. Sicher ist sicher!
Dabei ist es ratsam, sich das Zeugnis zunächst als Entwurf geben zu lassen. Zum Beispiel, um zu prüfen, ob der Arbeitgeber die erbrachten Leistungen fair bewertet und vollständig wiedergegeben hat. Wer nicht so einverstanden ist, was er liest, kann vor Verlassen des Unternehmens im Zwiegespräch nochmal Klarheit schaffen.
Arbeitgeber sollten dabei beachten: Verpflichtet, ihre Einschätzung zu verändern, sind sie nicht. Aber wer weiß, vielleicht liegt tatsächlich ein Missverständnis zwischen Bewertendem und den Bewerteten vor? Dann empfiehlt es sich, die Sache gütlich aus der Welt zu schaffen. Denn: Wie heißt es so schön? Man sieht sich im Leben immer zweimal.
Geheimcodes der Personaler: Die Sprache in einem Zeugnis
Gut möglich, dass die Missverständnisse auch auf der Art und Weise gründen, wie das Zeugnis formuliert ist. Die Bewertungen im Zeugnis entsprechen zwar den klassischen Schulnoten. Ganz so einfach sind diese allerdings nicht zu entschlüsseln.
Grundsätzlich hat sich in der Zeugnissprache eine Art Geheimcode etabliert, der gute und schlechte Sachverhalte in ähnlich positive Worte kleidet. Hintergrund ist, dass ein Zeugnis stets wohlwollend formuliert sein muss. So will es der Gesetzgeber.
Das hat zu einigen komplexen Formulierungspraktiken geführt. Zum Beispiel kann schon das Fehlen eines Wortes Kritik seitens des Arbeitgebers bedeuten. Wer seine Aufgaben „stets zur vollsten Zufriedenheit“ erledigt hat, hat allen Grund zur Freude. Sein Brötchengeber bescheinigt ihm damit eine glatte Eins. Die Formulierung „stets zur vollen Zufriedenheit“ entspricht aber schon der Note Zwei und die Floskel „volle Zufriedenheit“ steht für eine Drei.
Die Erwähnung, dass Aufgaben zur „Zufriedenheit“ ausgeführt wurden, kommt der Note Vier gleich, während die Aussage „er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben in der Regel zu unserer Zufriedenheit“ für die Note Fünf steht. Fehlt dieser Abschnitt im qualifizierten Arbeitszeugnis ganz, ist das wie ein betretenes Schweigen zu werten: Note Sechs.
Welche Bereiche und Fähigkeiten sollten bewertet werden?
Auch für die anderen Bereiche, die in einem qualifizierten Arbeitszeugnis erwähnt werden, haben sich ähnliche Formulierungen durchgesetzt. Bewertet werden:
- Leistung
- Berufliche Kenntnisse
- Fachliche und kommunikative Fähigkeiten
- Arbeitsweisen
- Arbeitserfolg (Quantität und Güte)
- Besondere Arbeitserfolge
- Bei Führungskräften: Beurteilung des Führungsverhaltens
- Know-how
- Fachkenntnisse
- Belastbarkeit
- Auffassungsgabe
- Intellektuelle und kreative Fähigkeiten
- Problemlösungsfähigkeit
- Berufserfahrung
- Arbeitsstil
- Zuverlässigkeit
- Sorgfalt
- Selbstständigkeit
- Vertrauenswürdigkeit
- Loyalität
- Diskretion
- Erfolge
- Arbeitsmenge
- Arbeitstempo
- Arbeitsqualität
- Überzeugungskraft
- Verhandlungsgeschick
Die Abschlussformulierung
Große Bedeutung kommt auch der Abschlussformulierung in einem Arbeitszeugnis zu. Sie ist eines der entscheidendsten Elemente eines qualifizierten Abschlusszeugnisses. Denn hier kann der Arbeitnehmer entweder sein Bedauern über den Verlust des Mitarbeiters äußern oder dazu schweigen – nach dem Motto: „Gut, dass wir ihn los sind.“
Eine Formulierung wie „Herr/Frau XYZ verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern es sehr, sie/ihn zu verlieren und danken für die stets gute Mitarbeit. Wir wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute“ entspricht einer guten Bewertung. Fehlen aber Bedauernsbekundungen, der Dank für die Mitarbeit oder Erfolgswünsche, ist das als Abwertung zu verstehen.
Schon das Fehlen des Wörtchens „weiterhin“ drückt aus, dass der beurteilte Mitarbeiter nicht besonders erfolgreich gearbeitet, und dass man nicht davon ausgeht, dass er künftig gute Leistungen erbringen wird. Besonders kritisch steht der Arbeitgeber zu einem Mitarbeiter, wenn er ihm für den weiteren Lebensweg Glück wünscht. Mit diesem Wunsch bringt er indirekt eine völlig erfolglose Arbeit zum Ausdruck.
Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Und noch etwas ist bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis von Relevanz, damit es juristisch wasserdicht ist: Der Formale Aufbau. Dieser folgt diesem Prinzip:
- Briefkopf mit Angaben zum Arbeitgeber
- Zeugnis als Überschrift
- Vor- und Zuname des Arbeitnehmers
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Beschäftigungsdauer
- Tätigkeitsbeschreibung
- Leistungsbeurteilung
- Beurteilung der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsbefähigung
- Beurteilung der Arbeitsweise
- Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse
- Nennung eventueller Führungskompetenzen
- Schlussteil der Leistungsbeurteilung
- Verhalten in Bezug auf Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden
- Gründe für das Ausscheiden
- Schlusssatz
- Ort und Datum
- Unternehmen
- Unterschrift
Klage vor dem Arbeitsgericht
Immer wieder kommt es zu Klagen wegen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses vor Gericht. Aus verschiedensten Gründen:
- Der Arbeitgeber weigert sich, ein Zeugnis auszustellen.
- Das Arbeitszeugnis ist nach Empfinden des Arbeitnehmers zu oberflächlich.
- Es ist in unsauberen Zustand.
- Es gab Verstöße gegen die Form eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
In diesen Fällen haben Arbeitnehmer oft gute Chancen, Recht zugesprochen zu bekommen.
In aller Regel ist es dagegen aber schwierig, wenn vor Gericht über bestimmte Formulierungen im Zeugnis gestritten wird. Diese dürfen ehemalige Arbeitnehmer ihrem ehemaligen Arbeitgeber nicht vorschreiben. Im Zweifel hilft beiden Seiten eine eingehende Rechtsberatung – dann ist auch die Chance groß, dass man sich außergerichtlich gütlich einigt. Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Ein Thema mit großen Fallstricken – für alle Beteiligten.
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