Kununu ist in Deutschland das größte Arbeitgeberbewertungsportal. Wie es nun mal häufig der Fall ist, bewerten Menschen eine Dienstleistung / einen Kauf oder eben auch einen Job erst dann, wenn etwas schief gegangen ist. Wir haben mit Thomas Feil - Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht - darüber gesprochen, wie man Kununu-Bewertungen löschen lassen kann.
1.) Bitte stellen Sie sich und Ihre Kanzlei kurz vor.
Mein Name ist Thomas Feil, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht sowie Geschäftsführer der Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Unsere Kanzlei ist unter anderem auf die rechtliche Beratung in Zusammenhang mit negativen Bewertungen spezialisiert, nicht nur bei KUNUNU, sondern auch bei anderen Bewertungsportalen oder bei Produktbewertungen. Wir beraten Mandanten bundesweit.
2.) In der HR-Szene werden negative Bewertungen bei Portalen wie KUNUNU oft heftig diskutiert. Was sind Ihre Erfahrungen mit diesen Bewertungen?
Schlechte Bewertungen können mitunter massive Auswirkungen auf die Arbeit von Personalern haben. Fast jeder Arbeitnehmer schaut sich zunächst bei den einschlägigen Portalen zur Arbeitgeberbewertung um, bevor er die Bewerbung abgeschickt. Immer weniger Wert wird auf die jeweilige Website des Unternehmens oder die Stellenausschreibung gelegt. Eine negative Bewertung an sich ist im Regelfall noch kein Beinbruch, sondern kann sogar der scheinbaren Authentizität aller übrigen positiven Bewertungen dienen. Erst wenn eine schlechte Bewertung unverhältnismäßig negativ ausfällt, oder sich die unschönen Einträge häufen, sollte das Problem angegangen werden.
3.) Wie sollten sich Personaler im besten Fall verhalten, wenn eine negative Bewertung auftaucht?
Zunächst einmal sollte der Personaler versuchen, die in Frage stehende Bewertung gedanklich einer der beiden folgenden Kategorien zuzuordnen: Ist die Bewertung im Grunde berechtigt, oder ist die Bewertung als „Angriff“ auf das Unternehmen zu verstehen? Mit Kritik muss sich ein Unternehmen auch öffentlich auseinandersetzen, sprich die Antwortfunktion der Bewertungsportale zielführend nutzen. Hier reicht ein einfaches „Vielen Dank für Ihre Bewertung, wir bemühen uns um Besserung!“ heutzutage jedoch nicht mehr aus. Ist die Bewertung offenkundig ein „Angriff“ auf das Unternehmen, beispielsweise mit unwahren Tatsachenbehauptungen, Unterstellungen und Diffamierungen versehen, sollte eine Löschung erwogen werden.
4.) Welche rechtlichen Grundlagen gibt es, um solch eine negative Bewertung löschen zu lassen?
Grundsätzlich sind kritische Meinungsäußerungen über den ehemaligen Arbeitgeber erlaubt. Juristisch gesehen ist eine Bewertung löschbar, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder reine Schmähkritik darstellt. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind im Grunde Lügen. Die Schmähkritik hingegen ist als Diffamierung zu verstehen, d.h. Meinungsäußerungen, welche nicht mehr einer sachlichen Diskussion dienen, sondern nur noch der Herabwürdigung.
5.) Wie ist (Ihre) Erfolgsquote?
Wir werden oft in Extremfällen beauftragt, sodass sich eine recht hohe Erfolgsquote hinsichtlich unserer Löschersuche ergibt. Allerdings sind wir kein Fan vom Werben mit Erfolgsquoten, da es rechtlich stets auf den Einzelfall ankommt. Personaler können uns unverbindlich kontaktieren und die Erfolgsaussichten in ihrem speziellen Einzelfall bei uns anfragen – ohne dass dafür Kosten entstehen.
6.) Welche Kritik müssen sich Arbeitgeber durchaus gefallen lassen?
Jede Meinungsäußerung, die nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreitet und keine unwahre Tatsachenbehauptung enthält, muss im Regelfall hingenommen werden. Ausnahmen ergeben sich jedoch, wenn beispielsweise die Vermutung naheliegt, dass die bewertende Person gar nicht im Unternehmen tätig war. Auch die Grenze zur Schmähkritik ist schnell überschritten, wenn die Bewertung beispielsweise „verbale Entgleisungen“ enthält, was häufig vorkommt. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind ebenso oft vorzufinden. All dies muss sich kein Arbeitgeber bieten lassen.
7.) Gibt es einen bestimmten Zeitraum in dem man auf negative Bewertungen reagieren muss?
Seitens der Bewertungsplattformen nicht. Es sollte jedoch im Interesse des bewerteten Unternehmens sein, so schnell wie möglich entweder auf die Bewertung zu antworten, oder diese gegebenenfalls löschen zu lassen. Juristisch gesehen spielt die Verjährungsfrist eine Rolle, die im Regelfall 3 Jahre ab Kenntnis der Rechtsverletzung beträgt.
8.) Wie kooperativ sind die Anbieterwie KUNUNU oder Glassdoor gewöhnlich?
Im Grunde sehr kooperativ, da die Bewertungsportale ein eigenes Interesse an „echten“ und ausgewogenen Bewertungen haben. Wird eine Bewertung seitens des Unternehmens in Frage gestellt, sperrt KUNUNU beispielsweise den Eintrag zunächst einmal, um den Vorgang zu überprüfen. Allerdings stellen sich die Bewertungsportale, wenn nötig, auch schützend vor die Bewertenden und lassen sich nicht dazu verleiten, jede kritische Äußerung zu entfernen. Einzig juristische Argumente können im Einzelfall eine Löschung sicher erwirken.
9.) Was sagen Sie Personalern, die es erst einmal ohne Anwalt versuchen wollen?
Das kommt darauf an, wie heikel die Situation ist. Leidet das Unternehmen bereits unter einem schlechten Image oder tendenziell wenigen Bewerbungseingängen, sollte schnell gehandelt werden. Selbstverständlich ist es jedem Personaler überlassen, sich selbst mit dem Bewertungsportal und der bewertenden Person auseinanderzusetzen. Dies kann sich aber zeitlich enorm hinziehen und im Endeffekt mitunter kein erfreuliches Ergebnis bringen. Viel eher sollten Personaler die Möglichkeiten einer kostenfreien Erstberatung bei einem spezialisierten Anwalt nutzen, um sich ein Bild der rechtlichen Situation zu verschaffen. Dann fällt auch die Entscheidung leichter, ob es „auf eigene Faust“ oder gemeinsam mit einem Anwalt versucht werden sollte.
10.) Was sagen Sie, wird sich das Thema in Zukunft noch ausweiten oder beruhigt sich die Szene irgendwann wieder?
Wir gehen davon aus, dass das Thema nicht an Brisanz verlieren wird. Auch die Anzahl bei uns eingehender Mandate in diesem Bereich zeigt deutlich, wie ernst die meisten Personaler die Angelegenheit nehmen und angehen. Leider liegt auch der Verdacht nahe, dass Unternehmen sich nicht nur gefälschte positive Bewertungen selbst schreiben, sondern die Konkurrenz mit negativen Einträgen versuchen zu schädigen. Hier dürften wir erst am Anfang dieser unschönen Entwicklung stehen.
Vielen Dank an Herrn Feil von der Kanzlei Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für das ausführliche Interview und die spannenden Einblicke.