- Was ist ein Manteltarifvertrag?
- Was sind Inhalte eines Manteltarifvertrages?
- Für wen ist ein Manteltarifvertrag verbindlich?
- Welche Pflichten gehen mit einem Manteltarifvertrag einher?
- Was sind Vorteile eines Manteltarifvertrages?
- Vorteile für Unternehmen
- Vorteile für Mitarbeitende
- Fazit: Der Manteltarifvertrag als allgemeiner Rahmen für ein Arbeitsverhältnis
- Weiterführende Links
Manteltarifvertrag
Stand 2021 gibt es allein in Deutschland mehr als 50.000 gültige Tarifverträge. Das entspricht 43 Prozent der deutschen Arbeitnehmenden. Doch nicht jedes tarifgebundene Arbeitsverhältnis wird durch einen Manteltarifvertrag geregelt.
Im Gegensatz zu anderen Tarifverträgen enthält der Manteltarifvertrag allgemeine Regelungen und Bestimmungen, die ein Arbeitsverhältnis begleiten. Der Manteltarifvertrag legt also die Rahmenbedingungen für ein Arbeitsverhältnis fest. Aus diesem Grund wird der Manteltarifvertrag auch als Rahmentarifvertrag bezeichnet. Alle weiteren Tarifverträge bauen sich auf den definierten Rahmenbedingungen auf. Ausgehandelt wird er zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, wobei der Arbeitgeberverband die Interessen der Arbeitgebenden und die Gewerkschaft die Interessen der Arbeitnehmenden vertritt.
Was ist ein Manteltarifvertrag?
Die Tarifautonomie in Deutschland ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, unabhängig von staatlicher Gewalt Tarifverträge abzuschließen. Eine Sonderform ist der Manteltarifvertrag, kurz MTV. Er regelt allgemeine Inhalte für einen längeren Zeitraum. In Branchen wie der chemischen Industrie, dem privaten Versicherungsgewerbe oder der Metall- und Elektroindustrie ist ein solcher Tarifvertrag üblich. Ob er tatsächlich für eine ganze Branche allgemeinverbindlich ist, hängt von der Verbindlichkeit ab.
Die Inhalte des Manteltarifvertrages sind so allgemein gehalten, dass alle weiteren Tarifverträge, die zwischen den Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) abgeschlossen werden, darauf aufbauen.
Werden weitere Tarifverträge z.B. zu Gehalts- oder Überlassungsregelungen abgeschlossen, bleiben die Beschlüsse des Manteltarifvertrages bestehen. Sie müssen in den Sondertarifverträgen nicht wiederholt werden. Gleichzeitig dürfen diese speziellen Tarifverträge nicht gegen die Bestimmungen des Manteltarifvertrages verstoßen. Die Rechte aus dem Manteltarifvertrag sind also für jeden weiteren Tarifvertrag, der das Arbeitsverhältnis betrifft, allgemeinverbindlich.
Die Allgemeinverbindlichkeit drückt sich auch in der Laufzeit aus. Ein Manteltarifvertrag gilt, sofern in der Laufzeit nichts anderes bestimmt ist, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Er endet also durch Kündigung oder Neuverhandlung. Die entsprechenden Kündigungsfristen sind unterschiedlich, betragen aber in der Regel drei Monate. Abweichungen von den gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB sind möglich, müssen dann aber für beide Seiten (Arbeitnehmende und Arbeitgebende) gelten.
Was sind Inhalte eines Manteltarifvertrages?
Ein Manteltarifvertrag ersetzt nicht den Arbeitsvertrag. Er legt vielmehr fest, welche Inhalte im Arbeitsvertrag enthalten sein müssen und welche weiteren Regelungen generell zu beachten sind. So findet sich im Arbeitsvertrag oder in anderen speziellen Tarifverträgen in der Regel ein Verweis auf die bestehenden Regelungen des Manteltarifvertrages. Dieser Verweis ist jedoch freiwillig.
Doch was ist im Manteltarifvertrag geregelt? Die folgende Übersicht zeigt, welche Rahmenbedingungen und Informationen häufig Bestandteil in einem Vertrag sind:
- Arbeitsvertrag: Enthaltene Inhalte, Regelungen, Personalien, Bestimmungen zur Einstellung und Probezeit
- Kündigung: Kündigungsfristen, Kündigungsregelungen
- Überstunden: Anzahl möglicher Überstunden und Messung
- Urlaub: Anzahl an Urlaubstagen und Fristen
- Arbeitsort: Homeoffice, Remote Work, Arbeitsplatzbestimmungen vor Ort Arbeitszeiterfassung
- Arbeitszeit: Zeiterfassung, Dauer der Arbeitszeit, Bestimmungen für Nachtarbeit und Arbeiten an Feiertagen
- Krankheit: Bestimmungen für Krankmeldungen und Möglichkeiten der Lohnfortzahlung
- Zusatzleistungen: Geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen oder Angebote wie die betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung
- Weiterbildung und Qualifizierung: Maßnahmen zur beruflichen Weiterentwicklung
Der Manteltarifvertrag enthält auch Bestimmungen, Regelungen und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit einschließlich Schutz- und Arbeitskleidung sowie zum Datenschutz der Mitarbeitenden. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten werden jedoch nicht im Rahmentarifvertrag festgelegt. Hierfür gibt es spezielle Tarifverträge, die die jeweiligen Tarifstufen und die entsprechenden Mindestsätze enthalten.
Für wen ist ein Manteltarifvertrag verbindlich?
Manteltarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Das bedeutet konkret: Ist ein Arbeitgebender Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband und sind die Arbeitnehmenden Mitglied in der Gewerkschaft, ist der Manteltarifvertrag nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) für die Zusammenarbeit verbindlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es Arbeitgebenden nicht gestattet, die Gewerkschaftszugehörigkeit von Mitarbeitenden zu erfragen. Manteltarifverträge gelten daher in der Regel für alle Mitarbeitenden, für die die tariflichen Regelungen gelten - also für bestimmte Berufsgruppen.
Manteltarifverträge können aber auch allgemeinverbindlich sein. In diesem Fall sind alle Unternehmen einer bestimmten Branche oder Region an sie gebunden - und zwar unabhängig davon, ob sie einem Arbeitgeberverband angehören oder nicht. Das ist in § 5 TVG geregelt. Die Allgemeinverbindlichkeit tritt ein, wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dies beschließt.
Ein Manteltarifvertrag ist also für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen verbindlich, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder wenn ein Tarifvertrag zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft besteht. Es gibt zudem eine weitere Ausnahme, wann ein Manteltarifvertrag verbindlich ist, wenn keine der oben genannten Möglichkeiten zutrifft.
Der Arbeitgebende hat die Möglichkeit, mit einem Mitarbeitenden eine einzelvertragliche Regelung zu treffen. Eine Bezugnahmeklausel ermöglicht es, dass trotz fehlender Tarifbindung ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Diese gilt dann bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und kann weder von den Arbeitgebenden noch von den Mitarbeitenden vorzeitig gekündigt werden.
Welche Pflichten gehen mit einem Manteltarifvertrag einher?
Die Verpflichtungen aus dem Manteltarifvertrag gelten für beide Vertragsparteien. Sie gehen nicht über die Regelungen des Manteltarifvertrages hinaus. Das bedeutet, dass ein Arbeitgebender sicherstellen muss, dass alle vertraglichen Vereinbarungen, die sich aus dem Manteltarifvertrag ergeben, eingehalten werden. Gleichzeitig haben die Arbeitnehmenden alle Rechte aus dem Manteltarifvertrag und müssen die vereinbarten Fristen und Vereinbarungen einhalten.
Auf Arbeitgeberseite besteht keine Informationspflicht. Sie müssen also nicht mit den Arbeitnehmenden in Kontakt treten, um die vertraglichen Abmachungen festzulegen. Beide Seiten haben eine Sorgfaltspflicht, ihre Rechte zu kennen und diese gegebenenfalls einzufordern. Verstoßen Arbeitgebende also gegen Vereinbarungen, gibt es eine Einspruchsfrist auf Arbeitnehmendenseite. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden.
Bis wann ein Widerspruch möglich ist, ist im Manteltarifvertrag festgelegt. Die Fristen sind in der Ausschlussfristenklausel festgelegt. Der Geltungsbereich des Manteltarifvertrages ist ebenfalls in der Klausel "Geltungsbereich" geregelt.
Damit alle Mitarbeitenden jederzeit Kenntnis vom Manteltarifvertrag haben, sind die Arbeitgebenden verpflichtet, die Verträge digital oder offen zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Was sind Vorteile eines Manteltarifvertrages?
Die Vorteile eines Manteltarifvertrages sind je nach Interessengruppe unterschiedlich. Es gibt jedoch Vorteile, die für beide Seiten für den Manteltarifvertrag sprechen:
- Stabilität: Vereinbarte Regelungen bieten Sicherheit, da sie für einen langen oder unbegrenzten Zeitraum gelten.
- Verbindlichkeit: Vereinbarte Regelungen sind rechtlich bindend und können bei Verstößen gerichtlich angefochten werden.
- Flexibilität: In speziellen Tarifverträgen, die auf dem Manteltarifvertrag aufbauen, können weitere Regelungen für ein Arbeitsverhältnis vereinbart werden.
- Verhandlungsspielraum: Verhandlungen zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse werden direkt zwischen Gewerkschften und Arbeitgeberverbänden geführt.
Vorteile für Unternehmen
Für die Unternehmen bedeutet ein Manteltarifvertrag faire Wettbewerbsbedingungen. So gilt ein Manteltarifvertrag in der Regel für eine ganze Branche, eine Region oder für alle Unternehmen, die in einem Arbeitgeberverband zusammengeschlossen sind. Sie alle zahlen den Beschäftigten den gleichen Lohn oder das gleiche Gehalt und haben nahezu identische Arbeitsbedingungen. Ein Unternehmen kann sich also nur dann von der Konkurrenz abheben, wenn es auch die Mitarbeitenden besser stellt, z.B. durch höhere Löhne.
Auch im Rahmen des Employer Branding bietet ein Manteltarifvertrag Vorteile. Er suggeriert, dass ein Unternehmen klare Regeln für das Arbeitsverhältnis aufstellt, die sich nicht so schnell ändern. Zudem haben die in Gewerkschaften versammelten Arbeitnehmenden die Gewissheit, dass für ihre Interessen gekämpft wird. Dies erhöht die Attraktivität eines Unternehmens - vor allem dann, wenn keine formale Tarifbindung besteht und dennoch ein Tarifvertrag abgeschlossen wird. So können auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder von den günstigen Konditionen profitieren.
Vorteile für Mitarbeitende
Ein entscheidender Vorteil für die Mitarbeitenden sind daher die günstigen Vertragsvereinbarungen, verbunden mit einer übergeordneten Interessenvertretung und der Langfristigkeit der vereinbarten Grundsätze.
Die Vertragsvereinbarungen stellen ein Mindestmaß für die Arbeitsbedingungen dar. Das bedeutet, dass alle im Manteltarifvertrag festgelegten Regelungen verbindlich sind. Eine Besserstellung ist jederzeit möglich. Die erhöhte Sicherheit gilt auch für den Arbeitsplatz selbst. Tarifbeschäftigte genießen eine erhöhte Arbeitsplatzsicherheit.
Während die Gewerkschaften die Interessen der Mitarbeitenden vertreten, kann man selbst aktiv an der Gestaltung der eigenen Arbeitsbedingungen mitwirken, indem man Forderungen an die Gewerkschaft stellt. So kommt es beispielsweise immer dann zu Streiks im Arbeitsverhältnis, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände neue vertragliche Vereinbarungen treffen.
Generell gilt jedoch, dass sich die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb durch eine Tarifbindung in der Regel verbessern. Nicht tarifgebundene Arbeitnehmende verdienten im Jahr 2021 11 Prozent weniger und arbeiten 54 Minuten pro Woche länger als tarifgebundene. Dies geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2021 hervor.

Fazit: Der Manteltarifvertrag als allgemeiner Rahmen für ein Arbeitsverhältnis
Ein Manteltarifvertrag dient als Rahmenbestimmung für ein Arbeitsverhältnis. Er enthält Pflichten, Rechte und allgemeine Bestimmungen. Besondere Tarifverträge und Vereinbarungen bauen immer auf dem Manteltarifvertrag auf. Abweichende Vereinbarungen, zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung, sind unwirksam. Es gilt immer der Tarifvorrang. Weichen also die Regelungen aus dem Manteltarifvertrag von anderen Dokumenten ab, geht der Manteltarifvertrag vor. Es sei denn, die Regelungen stellen die Arbeitnehmenden besser. Das schafft Sicherheit, Transparenz und faire Arbeitsbedingungen.
Weiterführende Links
- Statistisches Bundesamt - Tarifbindung von Arbeitnehmern: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-5/tarifbindung-arbeitnehmer.html
- Tarif-Studie der Hans-Böckler-Stiftung: https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-vorteil-tarif-31898.htm
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