- Was sind Lohnnebenkosten und wann fallen sie an?
- Wie setzen sich Lohnnebenkosten zusammen?
- Indirekte Arbeitskosten kategorisieren
- Was gibt es bei der Erhebung von Lohnnebenkosten zu beachten?
- Was kostet ein:e Mitarbeiter:in an Lohnnebenkosten?
- Lohnnebenkosten optimieren und senken
- Lohnnebenkosten in 2022: Der Status quo
- Steigende Lohnnebenkosten in 2023 in der Lohnabrechnung
- Weiterführende Quellen
Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten sind ein fester Bestandteil von Gehaltszahlungen, die Arbeitgeber an ihre Angestellten entrichten müssen. Diese Kosten entfallen zusätzlich zum Bruttolohn eines Mitarbeitenden und machen einen ungefähren Anteil von 21 bis 23% des Bruttogehaltes aus. Ziel der Abführung von Lohnnebenkosten durch den Arbeitgeber ist es, Angestellte sozial abzusichern. Lohnnebenkosten sind für Arbeitgeber somit verpflichtend zu bezahlen, da diese der Grundsicherung dienen. Gleichwohl können Lohnnebenkosten von Unternehmen auch freiwillig erbracht werden. Sie entfallen also auch auf Zusatzleistungen, die ein Arbeitgeber erbringt.
Was sind Lohnnebenkosten und wann fallen sie an?
Lohnnebenkosten werden als indirekte Kosten bezeichnet. Sie fallen somit jeden Monat zusätzlich zum Gehalt eines Mitarbeitenden an. Aus diesem Grund werden Lohnnebenkosten häufig auch als Arbeitgeberbrutto bezeichnet. Die anfallenden Lohnnebenkosten plus das Bruttogehalt ergeben die Gesamtkosten eines Mitarbeitenden für Arbeitgeber. Direkte Kosten fallen hingegen unter der Bezeichnung Direktlohn an. Sie setzen sich aus dem Entgelt zusammen und das abzüglich freier Tage sowie etwaiger Sonderzahlungen.
Die Abgaben bzw. Kosten steigen mit zunehmendem Einkommen des Angestellten. Es sei jedoch zu beachten, dass Gehälter stets progressiv berechnet werden. Progressiv bedeutet, dass der Steuersatz zum einen von der Bemessungsgrundlage abhängt und zum anderen von der Höhe des Gehaltes. Je höher das Gehalt ist, desto höher ist auch der Steuersatz. Dies ist bei Lohnnebenkosten nicht der Fall. Sie unterliegen einer pauschalen Besteuerung. Das bedeutet wiederum, dass der Anteil an Lohnnebenkosten im Verhältnis zum Gehalt mit steigendem Einkommen sinkt. Die Belastung für kleinere Einkommen ist somit höher. Ergo: Mitarbeitende mit kleinerem Einkommen kosten Unternehmen im Verhältnis mehr Kosten in Form von Lohnnebenkosten.
Wie setzen sich Lohnnebenkosten zusammen?
Die Lohnnebenkosten bestehen zum Großteil aus Sozialabgaben. Wie hoch sie sind, ist abhängig von den aktuell geltenden Regeln. So werden Sozialabgaben stets fix bemessen und die Anteile am Bruttogehalt vom Staat jährlich vorgegeben. In die Berechnung fließen Daten wie Bundesland, Pflicht zur Abgabe der Kirchensteuer oder auch die Lohnsteuerklasse des einzelnen Arbeitnehmenden mit ein. Dabei setzen sich die Lohnnebenkosten hauptsächlich aus diesen Komponenten zusammen:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Ausnahmen gelten hinsichtlich der Abführung von Sozialabgaben für Mini- und Midi-Jobs, Studierende, Soldat:innen und Beamt:innen. Auch für die Beschäftigung von bereits verrenteten Personen sind Sonderbedingungen zu prüfen.
Weiterhin zählen Abgaben für die Unfallversicherung, Umlage 1, Umlage 2 und Umlage 3 zu den Lohnnebenkosten.
- Umlage 1: Lohnfortzahlung
- Umlage 2: Mutterschutz
- Umlage 3: Insolvenzgeldumlage
Zu den freiwilligen Lohnnebenkosten zählen hingegen Angebote wie eine betriebliche Rentenversicherung.
Neben den Sozialabgaben fallen weitere Abgaben als Lohnnebenkosten an:
- Steuern auf die Gehaltssumme von Angestellten: Je nach Größe des Betriebes fallen unterschiedliche Steuergrößen auf die Beschäftigung von Angestellten an.
- Aus- und Weiterbildungskosten: Sind Aus- und Weiterbildungen betrieblich, können sie als Lohnnebenkosten verrechnet werden.
- Sonstige Aufwendungen: Hierzu zählen Aufwände des Arbeitgebers wie Arbeitskleidung.
Aber Achtung: Aus- und Weiterbildungskosten sowie sonstige Aufwendungen werden nicht immer als Lohnnebenkosten angerechnet. Damit sie in diese eingehen, müssen Mitarbeitenden durch den Sachwert geldwerte Vorteile entstehen.
Solche geldwerten Vorteile können etwa ein Diensttelefon, Essensgutschein, Tankgutschein oder erteilte Konsumrabatte für Mitarbeitende sein. Bei einem geldwerten Vorteil handelt es sich also um eine Leistung, die ein Arbeitgeber einem Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewährt. Solche geldwerten Vorteile sind teilweise in der Lohnabrechnung gesondert aufgeführt.
Indirekte Arbeitskosten kategorisieren
Die tatsächlich anfallenden Lohnnebenkosten variieren zwischen Angestellten. Bundesland, Religionszugehörigkeit, Steuerklasse und Lohn haben ebenfalls Auswirkungen auf die Höhe der Lohnnebenkosten, genauso wie Kinderfreibeträge oder Zusatzkrankenversicherungen. In der Buchhaltung unterscheiden Personaler:innen daher zwischen gesetzlichen, variablen und freiwilligen Bestandteilen der Lohnkosten.
Gesetzliche Bestandteile der Lohnnebenkosten sind anfallende Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen sowie Lohn- und Gehaltsfortzahlungen. Variabel sind hingegen etwaige Aus- und Weiterbildungskosten, Umzugskosten oder auch Kosten für den Bezug der Arbeitskleidung. Wenn tarifliche Regelungen Bestandteil des Arbeitsvertrages sind, müssen auch tarifliche Zuwendungen bei der Berechnung der Lohnnebenkosten berücksichtigt werden.
Freiwillige Bestandteile hingegen sind erteilte Zuschüsse und Zulagen.
Was gibt es bei der Erhebung von Lohnnebenkosten zu beachten?
Die für die Sozialversicherung anfallenden Kosten werden von Arbeitgebern nur anteilig bezahlt. So zahlen Arbeitgeber 50% der Beiträge und Angestellte ebenfalls 50%. Eine Ausnahme stellt die Unfallversicherung dar. Die Kosten werden vollständig vom Arbeitgeber übernommen. Wie hoch die Kosten ausfallen, ist vom Gefahrengrad der ausgeübten Tätigkeit des Arbeitnehmenden abhängig.
Was kostet ein:e Mitarbeiter:in an Lohnnebenkosten?
Um die Kosten für einen Mitarbeitenden zu errechnen, lässt sich eine leichte Faustformel anwenden. Um den ungefähren Wert überschlagen zu können, können Personaler:innen und Entscheider:innen das Bruttoentgelt eines Mitarbeitenden mit dem Faktor 1,7 multiplizieren. Durch diese einfache Berechnung lässt sich die finanzielle Zusatzbelastung leicht abschätzen.
Innerhalb der Lohnabrechnung sind jedoch harte Zahlen zu berechnen. Gehen wir von einem fiktiven Beispiel aus, in dem Maria 4.500 Euro brutto pro Monat verdient. Sie lebt im Bundesland Hessen und hat die Steuerklasse 1. Maria ist 1992 geboren und hat Kinder sowie den Kinderfreibetrag 1,5. Sie ist römisch-katholisch, untersteht der gesetzlichen Rentenversicherung und ist gesetzlich krankenversichert. Der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse beträgt 1,2 Prozent.
Von Marias 4.500 Euro bleiben netto am Monatsende 3.104 Euro übrig. Von den 4.500 Euro gingen zunächst Kirchensteuer und Lohnsteuer ab. In Summe beträgt die Steuerlast 501,60 Euro.
Weiterhin fallen Sozialabgaben an. Dabei zahlen Arbeitgeber und Maria jeweils 50 Prozent der Versicherungsbeiträge. Als Arbeitgeber sind folgende Kosten zu tragen:
- Rentenversicherung: 418,50 Euro
- Arbeitslosenversicherung: 54 Euro
- Krankenversicherung: 353,25 Euro
- Pflegeversicherung: 894,37 Euro
Unberücksichtigt bleiben hier etwaige Umlagen, Unfallversicherungen sowie variable und freiwillige Lohnnebenkosten.
Rein die gesetzlichen Bestimmungen führen dazu, dass Marias Arbeit nicht 4.500 Euro in Summe kostet, sondern 5394,37 Euro.
Lohnnebenkosten optimieren und senken
Eine Senkung der Lohnnebenkosten wird immer wieder von Arbeitgeberverbänden gefordert. Zielführend ist die einheitliche Senkung für die Wirtschaft jedoch nicht. Denn eine Senkung der jeweiligen Lohnnebenkosten führt unweigerlich zu einer Senkung des Direktlohns eines Angestellten.
Für Arbeitgeber können hohe Lohnnebenkosten zudem dazu führen, dass sie weniger Mitarbeitende einstellen, um die Kostenlast zu drücken. Es gibt jedoch Wege, die Lohnnebenkosten zu steuern. Kostenminimierende Effekte können so erzeugt werden. Leistungs- und Sachzuwendungen sind geeignete Mittel. Wichtig ist die Auswahl der Leistungs- und Sachzuwendungen, denn nicht alle eignen sich zur Senkung der Lohnnebenkosten. Eine Möglichkeit ist es, steuerfreie Leistungs- und Sachzuwendungen an Mitarbeitende auszugeben. Eine andere Möglichkeit besteht darin, pauschal besteuerte Leistungs- und Sachzuwendungen anzubieten.
Es gibt also Optimierungsvarianten, die sowohl Mitarbeitenden als auch Arbeitgebern entgegenkommen. Von den gezahlten Lohnnebenkosten spüren Arbeitnehmer nichts. Bieten Unternehmen ihren Mitarbeitenden steuerfreie Sachbezüge an, können Mitarbeitende hingegen profitieren und Unternehmen Kosten einsparen. Steuerfreie Bezüge sind etwa:
- Gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Mitarbeitenden im Jahr
- Zuschläge auf Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichten
- Belegschaftsrabatte bis zu 1080 Euro pro Jahr pro Mitarbeitenden
- Essensrabatte von bis zu 558 Euro pro Mitarbeitenden im Jahr
- Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder
Personalabteilungen sollten sich jedoch dessen bewusst sein, dass auch solche Leistungen einem Unternehmen Geld kosten und Kostenblöcke häufig nur umgelegt werden. Für Mitarbeitende und eine starke strategische Ausrichtung kann dies förderlich sein. Wo wir beim Stichwort sind: Inwieweit sich die Lohnnebenkosten wirklich senken lassen, ist wiederum einzelfallabhängig.
Lohnnebenkosten in 2022: Der Status quo
Im zweiten Quartal 2022 verzeichnen die Arbeitskosten ein sichtbares Wachstum von 4,4 Prozent im EU-Raum. Das geht aus Eurostat Statistiken hervor. Pro Stunde stiegen die Lohnnebenkosten in Summe um 4,1 Prozent. Je nach Branche unterscheiden sich die zu verzeichnenden Steigerungen der Lohnnebenkosten. Besonders hohe Anstiege der Lohnnebenkosten zeigen die Branchen Gastgewerbe/ Beherbergung und Gastronomie sowie Kunst, Unterhaltung und Erholung. Hohe Anstiege der Lohnnebenkosten um bis zu 41 Prozent lassen sich mit den in 2021 realisierten Einbußen in den Branchen erklären.
Der Blick auf Deutschland relativiert die teilweise hohen Anstiege. Laut Statistischem Bundesamt haben sich die Arbeitskosten und Lohnnebenkosten von 2020 auf 2021 um 1,6 Prozent erhöht. Für Arbeitgeber bedeutet dies konkret in Zahlen: Pro Stunde fallen Arbeits- und Lohnnebenkosten von rund 37,30 Euro pro Mitarbeitenden an. Bruttoarbeitskosten von rund 62.000 Euro würden 14.500 Euro Lohnnebenkosten hervorrufen. So Stand 2020.
Wie hoch das Arbeitgeberbrutto und die Lohnnebenkosten pro Arbeitnehmer sind, ist einzelfallabhängig. Beitragssätze für die Sozialversicherung sind jedoch jährlich festgelegt. Für 2022 gelten folgende Beitragsätze:
- Allgemeiner Beitragssatz für die Krankenversicherung: 14,6 Prozent
- Ermäßigter Beitragssatz für die Krankenversicherung: 14 Prozent
- Individueller Zusatzbeitragssatz: 1,2 – 1,3 Prozent (von Krankenkasse abhängig)
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent
- Arbeitslosenversicherung: 2,4 Prozent
- Pflegeversicherung: 3,05 Prozent
- Pflegeversicherung mit Zuschlag für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren: 3,4 Prozent.
Alle oben genannten Prozentwerte sind durch den Faktor zwei zu teilen, um den Beitrag zu erhalten, den Arbeitgeber zu entrichten haben. Die Daten entstammen den Ausführungen der Techniker Krankenkasse.
Steigende Lohnnebenkosten in 2023 in der Lohnabrechnung
2023 sollen laut dem Bundesministerium für Soziales und Arbeit die Beitragssätze weiter steigen. Stand Oktober 2022 sind noch keine genauen Zahlen bekannt. Eine Erhöhung scheint jedoch sicher zu sein. Höhere Lohnnebenkosten gehen mit höheren Sozialversicherungsbeiträgen unmittelbar einher. Die bislang vorhandene Deckelung der Lohnnebenkosten auf 40 Prozent könnte nun gefährdet sein. Unternehmen sollten dies für die Personalplanung 2023 berücksichtigen.
Weiterführende Quellen
- Personalkosten berechnen – Formel, Vorgehen, Methode: https://www.agentur-jungesherz.de/hr-glossar/personalkosten-berechnen-formel-vorgehen-methode/
- Die Techniker - Beitragssätze: https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/beitragssaetze/aktuelle-beitragssaetze-in-der-sozialversicherung-2031554?tkcm=ab
- Zusammensetzung der Arbeitskosten - destatis: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitskosten-Lohnnebenkosten/Tabellen/struktur-kostenart.html;jsessionid=07EE218AE2E72DC9CE00ECBC24BEB530.live731
- Anstieg der Arbeitskosten: https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/14698153/3-15092022-BP-DE.pdf/650db002-e82e-12f7-d325-92d47dfe94ff?t=1663229107014
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