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    • HR-Verbände: BAP
    Inhalt
    1. Was ist der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister?
    2. Zahlen, Daten, Fakten: So ist der BAP aufgestellt
    3. Der BAP im Profil: Das sind Grundsätze
    4. Qualifizierung von Mitgliedern
    5. Wie funktioniert die Mitgliedschaft beim BAP?
    6. Fazit: Der BAP als Begleiter für Personaldienstleister
    7. Weiterführende Links
    Mehr aus dem HR-Glossar: Allgemein

    HR-Verbände: BAP

    Deutsche HR-Verbände im Detail

    Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. vertritt die Personaldienstleistungsbranche gegenüber Politik und Wirtschaft. Ziel des Verbandes ist es, die Personalarbeit zu professionalisieren und auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Im BAP vernetzen sich von der Bundesagentur für Arbeit zugelassene Personaldienstleister:innen kleiner, mittelständischer bis großer Unternehmen.

    Was ist der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister?

    Der BAP setzt sich für die Förderung, Vertretung und Unterstützung seiner Mitglieder ein. Dabei versteht sich der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister als Partner sowohl im deutschen als auch im internationalen Kontext.

    Der Arbeitgeberverband mit Sitz in Deutschland (Berlin) unterstützt seine Mitglieder insbesondere im Rahmen der Personalvermittlung und in tarifrechtlichen Fragen. So zählt die Schaffung rechtlicher Strukturen für Zeitarbeitnehmer:innen zu den Dienstleistungen des BAP. Tarifverträge wie der BAP/DGB-Tarifvertrag bieten einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für die Branche.

    Der BAP informiert somit nicht nur über das Thema Zeitarbeit, er handelt auch aktiv. Mit Bildungsangeboten unterstützt der BAP zudem die Personaldienstleister bei ihren Aufgaben. Sie unterstützen Unternehmen bei der Suche und Vermittlung von Fachkräften. Die Studie „Barometer Personalvermittlung“ aus dem Jahr 2022 zeigt beispiellos, welche Faktoren den größten Einfluss auf die Jobwahl haben.

    Quelle: https://www.personaldienstleister.de/fileadmin//user_upload/02_Personalvermittlung/Barometer-Personalvermittlung-2022.pdf

    Die wichtigsten Informationen zum BAP im Überblick:

    • Der BAP ist ein für Arbeitgeber:innen innerhalb der Branche Personaldienstleistung gegründeter Verband
    • Mitglieder des Verbandes besitzen die Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung
    • Die BAP/DGB-Tarifverträge regeln arbeitsrechtliche Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitnehmer:innen
    • Unterstützt die Personalvermittlung deutscher-, europäischer und internationaler Talente
    • Der ordentliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1.200 Euro pro Jahr

    Zahlen, Daten, Fakten: So ist der BAP aufgestellt

    Der BAP ist ein Verband, der 2011 gegründet wurde. Innerhalb des Verbandes befinden sich größtenteils kleine und mittelständische Personaldienstleister:innen, wobei 4600 Mitglieder als Personaldienstleistungsunternehmen und 1800 Mitglieder personenbezogen registriert sind.

    Neben der Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Tätigkeiten im Verband zu übernehmen. Das Präsidium besteht aus:

    • Sebastian Lazay: Präsident
    • Andreas Dinges: Vizepräsident
    • Ingrid Hofmann: Vizepräsidentin
    • Mirijam Rienth: Vizepräsidentin
    • Hugo Schmitt: Vizepräsident
    • Jan Ole Schneider: Vizepräsident
    • Ute Schoras: Vizepräsidentin
    • Volker Enkerts: Ehrenpräsident

    Volker Enkerts ist die Stimme des BAP nach außen. Neben den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des BAP unterstützen auch Partnerunternehmen die Arbeit des BAP. Dazu gehören u.a. die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband.

    Darüber hinaus gibt es im BAP einen Verbandsbereich der Personalvermittlung, kurz VBPV. In dieser Rolle vertritt der Verband die Interessen von Personalvermittler:innen gegenüber der Politik. Vorsitzender ist Heinz Ostermann, stellvertretender Vorsitzender Lutz Martens.

    Der BAP im Profil: Das sind Grundsätze

    Die primäre Angebotsgestaltung des BAP richtet sich an Zeitarbeitsunternehmen bzw. Personaler:innen, die innerhalb der Personalvermittlung tätig sind. Zu den Aufgaben und Zielen des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister gehören Aus- und Weiterbildungsangebote in der BAP-Akademie, die Gestaltung zukunftsfähiger Arbeitsbedingungen sowie Chancengleichheit im Wettbewerb.

    Die Bildungsangebote des BAP gehen über die Akademie hinaus. Vor-Ort-Events, Seminare, Podcasts, regelmäßige Newsletter und Studien bieten sowohl Raum für den Erwerb neuen Wissens als auch für den Austausch der Mitglieder untereinander. ZetQ ist ein erweitertes Angebot des BAP, welches sich nicht an Zeitarbeitsunternehmen, sondern an Zeitarbeiter:innen richtet. Damit ist eine Karriere in der Zeitarbeit auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich. Im Rahmen der vom TÜV Rheinland geprüften Zertifizierung durchlaufen die Teilnehmenden Kurse, die sie anschließend befähigen, in Berufsfeldern wie Logistik, Marketing oder Anlagen- und Maschinenbedienung zu arbeiten.

    Qualifizierung von Mitgliedern

    Der BAP versteht sich als Partner für faire, arbeits- und vertragsrechtliche Regelungen von Arbeitsverhältnissen in der Zeitarbeitsbranche. Entwickelte Qualitätsstandards sichern die Umsetzung von Zeitarbeit in den Bereichen Pflege, internationale Mobilität und Bildung.

    Garantieren Mitglieder die Einhaltung der Qualitätskriterien, erhalten sie eine passende Vignette.

    Qualitätskriterien stellt der BAP auch an seine Mitglieder, sowie die eigene Politik. So hat der BAP ein Leitbild, das von Demokratie, Offenheit und Chancengleichheit geprägt ist. Sie tragen selbst zur Qualität der Personalvermittlung bei, indem sie Weiterbildungsangebote sowie rechtliche und beratende Unterstützung anbieten.

    Wie funktioniert die Mitgliedschaft beim BAP?

    Nicht jeder kann Mitglied im BAP werden. Die Angebote des BAP richten sich ausschließlich an Personaldienstleister:innen, die von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sind. Diese müssen zudem eine Erlaubnis zur Arbeitgeberüberlassung besitzen. Mit der Mitgliedschaft erkennen sie den Verhaltenskodex des BAP an. Der Verhaltenskodex enthält neben ethischen Grundsätzen und Verhaltensrichtlinien auch Sanktionen. Der Verhaltenskodex bezieht sich nicht nur auf das Verhalten der Mitglieder innerhalb des Verbandes. Er enthält zudem Regeln, die für die Berufsausübung gelten.

    Damit stellt der BAP sicher, dass die Mitglieder die Werte des Verbandes leben. Ordentliche Mitglieder zahlen 1.200 Euro pro Jahr, für Fördermitglieder gelten individuelle Vereinbarungen. Existenzgründer:innen zahlen 50 Prozent des Mitgliedspreises. Eine Mitgliedschaft im BAP ist sowohl mit als auch ohne Tarifbindung möglich.

    Um Mitglied zu werden, müssen Unternehmen neben dem Mitgliedsantrag die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sowie die Gewerbeanmeldung und den Handelsregisterauszug beifügen.

    Fazit: Der BAP als Begleiter für Personaldienstleister

    Im Kontakt stehen, Weiterbildungsangebote nutzen, Qualifizierungen erreichen und Tarifverträge für Zeitarbeiter:innen mit dem BAP als Kompetenzpartner nutzen - diese Vorteile bietet der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister seinen Mitgliedern. Im Verbund lassen sich so zeitgemäße Konzepte entwickeln, um dem Fachkräftemangel perspektivisch und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen entgegenzuwirken.

    Weiterführende Links

    1. Der BAP: https://www.personaldienstleister.de/bap
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