Menü
  • Kontakt
  • HR-Glossar
  • Start
  • Die Agentur
    • Agentur und Team
    • Leistungen
    • Referenzen
    • Karriere bei uns
  • Employer Branding
    • Employer Branding Agentur
    • Employer Value Proposition
    • Extern
    • Intern
    • Workshop
    • Strategie
    • Karriere-Website
    • Recruiting Video
  • Personalmarketing
    • Personalmarketing Agentur
    • Hochschulmarketing
    • Mobile Recruiting
    • Mediaagentur
    • Recrutainment
    • Mediaplanung
    • Social Media Recruiting
  • Purpose
    • Purpose Agentur
    • Purpose Marketing
    • Purpose bestimmen
    • Corporate Purpose – Wissenschaftliche Basis
    • Purpose Beispiele
  • Ausbildungsmarketing
    • Ausbildungsmarketing
    • Schulmarketing
    • Gamification
    • Handbuch
    • Generation Z
  • Blog
    • Start
    • Blog
    • Wiedereingliederung ins Unternehmen nach langer Abwesenheit

    Wiedereingliederung ins Unternehmen nach langer Abwesenheit

    30. Juli 2021

    Der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ist in der Regel mit einer Wiedereingliederung verbunden. Gründe für eine Wiedereingliederung können eine Elternzeit, ein Sabbatical oder auch ein längerer krankheitsbedingter Ausfall sein. Oftmals findet eine Wiedereingliederung im Zuge eines mehrwöchigen Arbeitsausfalls eines Mitarbeitenden statt. Zum Zeitpunkt der Wiedereingliederung sind Mitarbeitende daher noch geschwächt und können noch nicht die alte Arbeitsleistung erbringen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Sie den Rückkehrern passende Rahmenbedingungen schaffen müssen.

    Stufenweise Wiedereingliederung: So klappt es!

    Die Wiedereingliederung ist in § 74 im Sozialgesetzbuch (SGB) Buch V geregelt. Eine solche Wiedereingliederung im Stufenverfahren, auch „Hamburger Modell“ genannt, erfolgt nur dann, wenn Arbeitnehmende noch als arbeitsunfähig gelten und entsprechend noch einen Krankengeldanspruch haben. Durch das stufenweise Herantasten an die eigene Arbeit soll es ihnen leichter gemacht werden, in den Berufsalltag zurückzufinden. Eine solche umfangreiche Wiedereingliederung richtet sich an alle, die mindestens sechs Monate ihren Job nicht ausüben konnten.

    Pflicht ist eine Wiedereingliederung im Übrigen nicht. Weder der Arbeitgeber noch

    Arbeitnehmende sind dazu verpflichtet, einer Wiedereingliederung zuzustimmen. Sollte es also zu einer Wiedereingliederung kommen, sollten auch beide Parteien an einem Strang ziehen, um diese positiv abschließen zu können. Ob eine Wiedereingliederung stattfindet, entscheidet in letzter Instanz die Krankenkasse.

    Wünscht ein Mitarbeitender eine solche Wiedereingliederung, erfolgt die Planung eines Stufenplans auf individueller Basis. Das „Hamburger Modell“ folgt fünf Phasen:

    1. Ärztliche Empfehlung
    2. Vorgespräch
    3. Zustimmung
    4. Erstellung des Stufenplanes
    5. Antragsstellung an die Krankenkasse

    Im Stufenplan werden unter anderem der Zeitpunkt des Beginns sowie der Abschluss der Wiedereingliederung definiert. Während der Erstellung des Stufenplans darf zudem nicht in Vergessenheit geraten, dass der Arbeitnehmende jederzeit wieder ausfallen kann. Ein Rücktrittsrecht sowie entsprechende Gründe für den Rücktritt sind in diesem Zuge zu besprechen. Zusätzlich wird die Arbeitszeit für den Zeitraum der Wiedereingliederung definiert. Oftmals beginnen Mitarbeitende mit zwei bis drei Stunden pro Tag und erhöhen im Zwei-Wochen-Rhythmus so lange die Arbeitszeit, bis die ursprüngliche Arbeitszeit erreicht ist. Zuletzt werden auch finanzielle Ansprüche in Form des Arbeitsentgelts im Stufenplan festgelegt. Die Wiedereingliederung endet dann, sobald der Arbeitnehmende wieder als vollständig belastbar gilt und dies von einem Arzt bestätigt wird.

    Jede Wiedereingliederung erfolgt auf individueller Basis. Jedoch dient das folgende Vier-Phasen-Modell als anschauliches Beispiel, um zu zeigen, wie eine Wiedereingliederung konkret aussehen könnte:

    1. Aufbau einer Arbeitsbeziehung
    2. Vorbereitung des Betriebs auf die Wiedereingliederung
    3. Wiedereingliederung beginnt, Maßnahmen müssen ggf. angepasst werden
    4. Vorbeugende Maßnahmen können nun die Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten sicherstellen

    Verschiedene Modelle bieten sich somit für eine Wiedereingliederung an. Personalerinnen und Personaler sollte während der gesamten Zeit der Wiedereingliederung bewusst sein, dass nicht die Arbeitsleistung der oder des Beschäftigten im Fokus steht, sondern ihre bzw. seine Rehabilitation.

    Perspektivwechsel: So fühlen sich die Mitarbeitenden

    Die HR muss sich auf einen Perspektivwechsel einlassen und sich in den Mitarbeitenden bzw. die Mitarbeitende hineinfühlen. Geschwächt ins Arbeitsleben zurückkehren, bedeutet für die Mitarbeitenden selbst schließlich auch Stress. Die HR sollte daher zunächst das Gespräch suchen. Zuhören hilft dabei, wieder eine Beziehung aufzubauen und die Rückkehr der Person so einfach und barrierefrei wie möglich zu gestalten. Gerne können Sie in diesem Gespräch auch darauf eingehen, welche Probleme das Gegenüber am Arbeitsplatz wahrnimmt.

    So können Sie versuchen, gemeinsam konkrete Problemlösungsansätze zu finden. Darüber hinaus sollten Sie dem Mitarbeitenden immer offen und positiv begegnen. Äußern Sie Ihre Freude darüber, dass es ihm oder ihr wieder besser geht und ein Wiedereinstieg eine Option für die Person ist. In diesem Zuge ist es wichtig, Wertschätzung und ein Gefühl des Willkommenseins zu vermitteln.

    Diese Schritte sind während der stufenweisen Eingliederung stets zu wiederholen. Regelmäßige Feedbackgespräche sowie eine offene Tür sind Schlüsselelemente, damit sich Mitarbeitende nach einem langen Ausfall wieder im Unternehmen angekommen fühlen.

    Weiterführende Quellen

    Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben

    Wie gelingt die Wiedereingliederung?

    Hamburger Modell

    Teilen Sie diesen Beitrag:
    Aus dem HR-Glossar
    People Analytics
    Geldwerter Vorteil: Sachbezüge und ihre Versteuerung
    zur HR-Glossar-Übersicht
    Aus unserem Blog
    Love HR, hate Racism – diese Köpfe stecken hinter der Initiative
    Interview mit Madeleine Kern – über die Fragestellung, wie Freelancing und Festanstellung zusammenpassen
    zur Blog-Übersicht
    Unsere Leistungen
    Unsere Leistungen

    Employer Branding, Personal- und Ausbildungsmarketing sind nahezu wissenschaftliche Themen geworden. Eine kompetente Beratung durch Expertinnen und Experten ist unabdingbar, um auf dem Arbeitnehmermarkt zu bestehen. Wir sind seit vielen Jahren auf diesen Gebieten tätig. In dieser Zeit haben wir Erfahrung und Wissen aufgebaut, welches wir beständig erweitern und in unserer täglichen Arbeit anwenden. Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio als Full Service Agentur!

    Weiter zu unseren Leistungen
    Unsere Employer Branding Experten stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Wir rufen am selben Werktag bis 17 Uhr zurück.
    • Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung zum Employer Branding.
    WhatsApp
    +49 151 507 489 01
    Telefon
    +49 351 288 549 520
    E-Mail
    willkommen@agentur-jungesherz.de
    WhatsApp
    Telefon
    E-Mail
    • Telefon: 0351 - 288 549 000
    • E-Mail: willkommen@agentur-jungesherz.de
    • Agentur Junges Herz
      | Fetscherstraße 32
      | 01307 Dresden
    • Agentur und Team
    • Leistungen
    • Referenzen
    • Karriere bei uns
    • Impressum/Datenschutz
    • HR-Glossar
    • Eine Marke der Orange YC GmbH
    • employer branding
    • school network
    • youth communication