Personaldienstleister werden vor allem mit einem in Verbindung gebracht: Der Arbeitnehmerüberlassung. Das Prinzip: Ein Betrieb verleiht seine Angestellten an ein anderes Unternehmen. Ein Dreiecksverhältnis auf begrenzte Zeit entsteht. Personaldienstleister erbringen aber auch in vielen anderen Bereichen Services für Unternehmen.
Personaldienstleister decken mit ihren Services ein breites Spektrum ab. In erster Linie sind sie dafür bekannt, dass sie Personal und an weitere Betriebe „ausleihen“. Tatsächlich ist die Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt, meist das wirtschaftlich bedeutendste Standbein eines Personaldienstleisters.
Das Prinzip: Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber für eine Vielzahl an Arbeitnehmern. Nur, dass diese ihre Arbeit nicht bei dem Anbieter vor Ort verrichten, sondern bei einem Betrieb, der ihre Arbeitskraft zeitweise braucht und sich diese kurzfristig ausleiht.
Für Industriebetriebe sind Zeitarbeitnehmer zum Beispiel ein Segen, um unvorhergesehene Auftragsspitzen abzudecken. Auch infolge des Fachkräftemangels, der in vielen Bereichen herrscht, greifen Unternehmen immer wieder auf Zeitarbeitnehmer zurück, um bestehende Lücken in ihrer Personaldecke zu schließen.
Zeitarbeit: Welche Rechte gelten?
Aus juristischer Sicht sind Zeitarbeitnehmer mit den Festangestellten des Entleihbetriebs in vielerlei Hinsicht gleichgestellt. Das Betrifft den Anspruch auf Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherungszahlungen, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den gesetzlichen Kündigungsschutz.
In punkto Bezahlung herrschte allerdings bis vor kurzem alles andere als Gerechtigkeit. Bis zum 1. April 2017 verdienten Zeitarbeiter häufig deutlich weniger als ihre festangestellten Kollegen – obwohl sie die gleiche Arbeit verrichteten. Deshalb genoss die Branche lange einen schlechten Ruf. Zeitarbeiter galten als Mitarbeiter zweiter Klasse.
Equal-Pay: Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf gleichen Lohn
Das hat sich inzwischen aber durch den gesetzlich verankerten Equal Pay-Anspruch zumindest etwas verändert. Dieser Paragraph im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz besagt, dass ein Zeitarbeitnehmer grundsätzlich nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Kunden einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung hat wie die Festangestellten des Entleihers.
Das heißt im Klartext: Ab diesem Zeitpunkt ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, dem Leiharbeiter weniger zu zahlen als regulären Arbeitnehmern. Unerheblich ist dabei übrigens, ob der jeweilige Zeitarbeitnehmer über dasselbe Zeitarbeitsunternehmen oder zuvor über ein anderes Zeitarbeitsunternehmen an diesen Kunden überlassen worden ist.
Die Branche der Personaldienstleister im Überblick
In den vergangenen Jahren ist der Personaldienstleistungs-Sektor in Deutschland konstant gewachsen. Waren im Jahr 1985 noch rund 42.000 Leiharbeitnehmer beschäftigt, ist diese Zahl bis zum Jahr 2017 laut der Bundesagentur für Arbeit auf 1,03 Millionen Leiharbeitnehmer gestiegen. Allein im Vergleich zum Vorjahr nahm ihre Zahl an Arbeitnehmern damit um 41.000 zu. Das entspricht einem Plus von vier Prozent. Der Anteil der Zeitarbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung beträgt aktuell etwas weniger als drei Prozent.
Dass die Branche so im Aufwind ist, liegt an verschiedenen Faktoren. Zum Beispiel nimmt die Projektarbeit in der Arbeitswelt zu. Aus Arbeitgebersicht bietet die Zeitarbeit vor allem in Umfeldern, die stark projektorientiert arbeiten, die nötige Flexibilität. Betriebe können Fachkräfte anheuern, die sie für laufende Projekte brauchen und sich nach Abschluss wieder von ihnen trennen, ohne weitere Verpflichtungen zu haben. Ein wichtiges Aufgabenfeld ist und bleibt jedoch die Personalvermittlung.
Tatsächlich tummeln sich immer mehr High Potentials in dem Umfeld. So mancher Branchenprimus hat sich sogar ausdrücklich auf die Vermittlung hochqualifizierter Fachkräfte oder Akademiker spezialisiert.
Zeitarbeit: Wechsel in die Festanstellung ist möglich
Die Arbeitnehmerüberlassung scheint sich gerade für diese Zielgruppe zu einer echten Karriereoption zu entwickeln. Insbesondere hochqualifizierten Berufseinsteigern bietet sie die Möglichkeit, sich in Ruhe in verschiedenen Arbeitsumfeldern auszuprobieren und bei verschiedenen Arbeitgebern zu arbeiten.
Das ermöglicht den Talenten herauszufinden, welches Jobprofil am ehesten ihren Neigungen entspricht. Wollen sie sich irgendwann fest an ein Unternehmen binden, stehen die Chancen in der Regel gut, aus der Arbeitnehmerüberlassung in eine Festanstellung zu wechseln.
Outplacement-Dienstleistungen
Aber wie eingangs bereits gesagt, umfasst das Aufgabenspektrum von Personaldienstleistern noch weit mehr als nur den Aspekt der Arbeitnehmerüberlassung. Weitere Kernthemen sind zum Beispiel:
- Outplacement- Dienstleistungen
- Outsourcing-Dienstleistungen
- Personaleinsatzplanung bei Kunden
In der Outplacement-Beratung unterstützen Beratungsunternehmen gekündigte oder von Kündigung bedrohte Mitarbeiter dabei, eine neue berufliche Herausforderung zu finden. Der Arbeitgeber, der sich von dem Angestellten trennen möchte, zahlt die Outplacement-Beratung und erleichtert dem scheidenden Mitarbeiter damit den beruflichen Wechsel. Ein Karriere-Coach erarbeitet mit ihm innerhalb der Outplacement-Beratung Bewerbungsstrategien und macht ihn fit für das Vorstellungsgespräch und die Onboarding-Phase beim neuen Arbeitgeber.
Outsourcing von Aufgaben
Personaldienstleister unterstützen ihre Klienten auch beim Outsourcing verschiedener Aufgaben. Dabei handelt es sich meist um die Auslagerung von To Do‘s, die bislang innerhalb eines Betriebs bearbeitet wurden. Der beauftragte Personaldienstleister übernimmt diese beim Outsourcing eigenverantwortlich.
Dabei lagern Unternehmen einen Geschäftsbereich aber nicht immer nur aus, um ihren Personalstamm zu reduzieren. In anderen Fällen verfügen sie selbst nicht über das benötigte Know-how und müssten es langwierig aufbauen. Da erscheint die Unterstützung durch eine externe Personalberatung oft als der bessere Weg.
Im Personalwesen geben Betriebe zum Beispiel oft die Aufgaben des Human Ressources Management ab – von der Personalverwaltung über die Personalentwicklung bis hin zum Lohnkostenmanagement.
Outsourcing-Services von Personaldienstleistungen
Personaldienstleistungen bieten oft aber auch Outsourcing-Services für völlig andere Bereiche an. Zum Beispiel:
- Logistik
- Transport
- Produktions- oder Fertigungsabschnitte
- Promotionsaktionen
- Marktforschungen und Umfragen
- Kaufmännische Teilbereiche
Ein weiterer Zweig, in denen Personaldienstleister Unternehmen unterstützen: Das Recruiting neuer Mitarbeiter, die festangestellt werden sollen - oft auch als Headhunting bezeichnet. Dazu stimmt der Personaldienstleister mit dem Kundenunternehmen ein Anforderungsprofil ab, über das der gesuchte Mitarbeiter verfügen soll.Dieses umfasst sowohl die gewünschten fachlichen als auch persönlichen Qualifikationen.
Direktansprache von Kandidaten
Dann geht’s auf die Suche nach den passenden Talenten. Dazu bedient sich der Personaldienstleister den Lebensläufen aus seinem eigenen Talent Pool oder aus öffentlichen Lebenslaufdatenbanken. Darüber hinaus recherchiert er in Businessnetzwerken wie Xing oder LinkedIn nach Kandidaten, die für eine Vakanz infrage kommen. Häufig schalten Personaldienstleister im Auftrag ihrer Kunden auch Stellenanzeigen auf Karriereportalen.
Die Lebensläufe der ausfindig gemachten Talente werden daraufhin vorqualifiziert und die geeignetsten von dem Personaldienstleister angesprochen. Die Profile interessierter Kandidaten werden dann an das Kundenunternehmen weitergeleitet. Ab diesem Punkt übernimmt der künftige Arbeitgeber.
Er entscheidet über die Anstellung und vereinbart alles Weitere mit dem zukünftigen Mitarbeiter:
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsverhältnis
- Arbeitskonditionen